AGB

Vorbemerkung
Diese AGB der TQM 2000 – Unternehmensberatung, Beratung und Training (im Weiteren mit TQM 2000 bezeichnet) gelten für alle Verträge des Auftraggebers mit TQM 2000.

1. Gegenstand des Vertrages

TQM 2000 bzw. die in seinem Namen Handelnde verpflichten sich, die im Vertrag vereinbarte Beratungstätigkeit/ Leistung zu erbringen. Eine konkrete Aufgabenstellung sowie ein Zeitfenster mit mind. Projektkalkulation und Projektplan, sind Bestandteil dieses Vertrages, soweit sie vereinbart werden.
Ergibt sich im Projektverlauf die Notwendigkeit einer Veränderung der Auftragsdurchführung / Anpassung, so entscheidet hierüber der Auftraggeber, ausschliesslich in schriftlicher Form.
TQM 2000 erbringt die Leistung durch ihre Mitarbeiter. Der Einsatz sachverständiger Dritter ist ihr gestattet. Die Projekt-Verantwortung für TQM 2000 wird hiervon nicht berührt.
Ergänzend zu den AGB der TQM 2000 – gelten die AGB’en der Kooperationspartner von TQM 2000, wenn es zu einem Untervertrag mit diesen kommt. Es haftet für das Produkt/ Dienstleistung der Untervertragnehmer.
Datenschutz: Die Vertragspartner verpflichten sich, wechselseitig über die im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit bekannt werdenden betrieblichen Angelegenheiten und Geschäftsgeheimnisse während und nach der Zusammenarbeit Stillschweigen zu bewahren, soweit es nicht um weitere positive / neue – gemäss Absprache - Geschäftsbeziehungen jedweder Art geht. Weitergabe beruflicher Dinge und Äußerungen bedarf der unmittelbaren schriftlichen Zustimmung von TQM 2000.

2. Vergütungsanspruch
Berechnungsgrundlagen und die Höhe des Vergütungsanspruches ist im Vertrag und / oder in seinen Anlagen festgeschrieben. TQM 2000 sind berechtigt Teilrechnungen in mind. 1- monatigem Projektabschnitten zu erstellen. Dabei gelten die dem Projektstand nach erbrachten Leistungen. Der Restbetrag einschliesslich aller Zusatzbeträge für Spesen und Fahrtkosten ist fällig gemäss Vertragsangaben und zahlbar spätestens 14 Tage nach Projektende.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der ges. MWSt.

3. Durchführung des Vertrages
Der Auftraggeber stellt sicher, dass TQM 2000 alle für die Projektdurchführung notwendigen Unterlagen / Hilfsmittel rechtzeitig vorgelegt werden. Ebenso sind TQM 2000 alle Umstände mitzuteilen, die für die Projektdurchführung selbst mehr als unerheblich sind.
Der Auftraggeber verpflichtet sich unter Beachtung des Urheberrechtes für TQM 2000, die im Rahmen der Projektdurchführung von TQM 2000 angefertigten Unterlagen (z.B. Schulungsmaterial, Entwürfe, Berechnungen usw.) ausschließlich für seine eigenen Zwecke zu nutzen.
Werden von TQM 2000 oder ihren Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeiten schutzfähige Erfindungen gemacht, so bleiben diese im Eigentum von TQM 2000.
TQM 2000 weist darauf hin, dass die Tätigkeit nur den Umfang hat, wie dies im Vertrag vereinbart wurde (z.B. Einführung/ Erweiterung des QM-Systems nach DIN EN ISO 9001:2000 ff. oder auch Potenzialberatung. Einhaltung von Normen, gesetzlichen Vorschriften außerhalb des Vertragsgegenstandes, die für die Produktion/ Dienstleistung des Auftaggebers gelten, trägt der Auftraggeber alleine die Verantwortung.
Stellen wir im Projekt oder auch früher Unterlagen/ Software/ Arbeitsmittel jedweder Art zur Verfügung, bleiben sie bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TQM 2000.Der Aufraggeber hat diese Unterlagen sorgfältig zu behandeln und haftet dabei für den Verlust und Beschädigung.

4. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das genannte Konto zu überweisen. Massgebend ist der Zahlungseingang.
Verzug tritt ein, wenn wir an die Zahlung erinnern oder Zahlungen innerhalb einer Nachfrist nicht geleistet wurden, auch wenn wir dies nicht ausdrücklich als Mahnung bezeichnen. Wir berechnen für diese Fristüberschreitung einen Verzugszins in Höhe von 2 % pro Monat und belasten evtl. gegebene Rabatte nach.
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Ihre Ablehung bleibt uns vorbehalten. Alle mit ihnen verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Haftung für rechtzeitige Vorlage, Protesterhebung und Benachrichtigung und Zuteilung trägt der Auftraggeber.

5. Haftung
TQM 2000 verpflichtet sich die vereinbarte Vertragsleistung gemäss den o.a. Vorbemerkungen nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausbildung unter Anwendung aktueller Kenntnisse/ Erfahrungen nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
TQM 2000 haftet bei Verletzung seiner Vertragspflichten bei Leistungsstörungen für Schäden, die hierdurch unmittelbar im Unternehmen des Auftraggebers eintreten nur in dem Falle seines groben Verschuldens bis zu einer max. Gesamtsumme des von TQM 2000 laut Rechnung angegebenen Leistungsumfanges. Jedwede weitere Haftung ist ausgeschlossen, auch aus Schäden des Auftraggebers aus Vertragsbeziehungen mit Dritten, z.B. Kooperationspartnern mit TQM 2000. Das betrifft auch insbesondere auf alle Fälle des entgangenen Gewinns für den Auftraggeber, gleichgültig jedweder Ursache, zu. Ersatz für mittelbare Schäden ist stets ausgeschlossen.

6. Vertragsbeendigung
Jeder Vertrag bezüglich der o.a. Vorbemerkungen endet mit dem Ablauf der Zeit, für den er eingegangen ist oder zu den in Anlagen des Projektvertrages genanntem Zeitpunkten.
Wichtige Gründe können eine vorzeitige Beendigung bedingen. Hieran ist keine Kündigungsfrist gebunden. Gründe hiezu sind gegeben, wenn eine der Vertragsparteien oder dessen Vertreter:
- grobfahrlässig die Projektarbeit behindert,
- ehrverletzende Äusserungen jeder Art abgibt,
- das Projekt willkürlich beendet.
Kündigt der Auftraggeber das Projekt auf aus Gründen, die TQM 2000 nicht zu vertreten hat so hat TQM 2000 Anspruch auf restliche Vergütung von 50 % der Rest-Vertrag-Summe, sofern anders lautendes vorher nicht geregelt ist.6.4 Kündigt TQM 2000 das Projekt auf aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber an den TQM 2000 Partner, eine Pauschale von 25% der Rest sofort zu leisten.

7. Verjährung
Ansprüche der Vertragspartner erlöschen nach 6 Monaten nach Vertragsende, ausgenommen sind restierende Vergütungs-ansprüche von TQM 2000 an den Auftraggeber. Folgeaufträge: Es gilt diese Regelung erst ab gültigem Datum unterzeichneter Verträge durch beide Vertragspartner.

8. Wirksamkeit ( Salvatorische Klausel)
Sofern einzelne Bedingungen – gleich aus welchen Gründen – nicht wirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für alle Rechtangelegenheiten Leipzig. Das gilt gleichfalls für das ordentliche Mahnverfahren.

Erstellt: Rolf Uelwer, TQM 2000
am 29. September 2008


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