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Viel Lärm um wenig

Autor: Stephan Joseph Datum: 13. November 2007

In den Fachzeitschriften sickerten in den letzten Monaten immer mehr Informationen zur neuen ISO 9001 durch. Da dachte ich, dass sich ein Blick in den Entwurf vom Oktober 2007 lohnt und ich stelle fest, dass sich herzlich wenig geändert hat.

Lesen Sie hier, welche Änderungen tatsächlich im Entwurf zu finden sind.

Die Neuerungen im Detail

Unter 1.1 (Anwendungsbereich – Allgemeines) finden wir folgende ergänzende Anmerkung:
Gesetzliche und behördliche Anforderungen dürfen auch als rechtliche Anforderungen bezeichnet werden.“ -> Wow, das bringt Schwung ins QM-Leben!

Die Begriffserklärung „Lieferant –> Organisation -> Kunde“ wurde in die ISO 9000:2005 verlagert.

Die erste hilfreiche Neuerung finden wir im Kapitel 4.1 zum Thema Geltungsbereich. Hier gibt es Anmerkung zur Lenkung ausgegliederter Prozesse. Der wichtigste Satz lautet „Die Sicherstellung der Lenkung der ausgegliederten Prozesse entbindet die Organisation nicht von der Verantwortung für die Erfüllung der Kundenanforderungen und gesetzlichen und behördlichen Anforderungen“.

Im Abschnitt 5.1 wird die „Verpflichtung der Leitung“ durch „Selbstverpflichtung der Leitung“ ersetzt.
Ob diese Neuformulierung in den oberen Etagen eine Revolution auslösen wird ist fraglich.

Der QMB (5.5.2) muss nun nicht mehr „Leitungsmitglied“ sondern ein „Mitglied der Leitung“ sein.
Ich stelle mir ernsthaft die Frage, womit die Gremiumsmitglieder ihre Zeit verbracht haben. Wahrscheinlich wurde über diese Umformulierung 2 Sitzungen lang diskutiert.

Ich möchte es Ihnen ersparen, weitere so genannte Änderungen aufzuführen und auf ein paar sinnvolle Änderungen hinweisen:

Kapitel 6.2.2 – Fähigkeit, Schulung und Bewusstsein
Musste vorhoer nur die „Wirksamkeit“ von Schulungen ermittelt werden, so muss die Organisation nun „sicherstellen, dass die notwendigen Fähigkeiten erreicht wurden“.

Kapitel 6.3 – Infrastruktur
In einer Anmerkung sind Beispielfaktoren (z.B. Lärm, Temperatur, Feuchtigkeit, Beleuchtung oder Wetter) aufgeführt. Psychische Faktoren werden leider nicht aufgeführt.

Kapitel 7 – Kundenbezogene Prozesse
Bei der Ermittlung der Anforderungen in Bezug auf das Produkt wird auch auf Verpflichtungen nach der Auslieferung verwiesen (z.B. Gewährleistungsbestimmungen, Instandhaltung, Entsorgung).
Immerhin hat das Normgremium festgestellt, dass bei Internetverkäufen eine formale Bewertung jedes einzelnen Auftrages nicht praktikabel ist.

Kapitel 8.2.1 – Kundenzufriedenheit
Eine Anmerkung gibt Aufschluss darüber, dass die Ermittlung der Kundenzufriedenheit nicht nur durch klassische Befragungen erfolgen kann. Alternativ werden Umfragen unter den Nutzern, Analysen entgangener Geschäftsabschlüsse, Anerkennungen, Forderungen nach Garantieleistungen und Berichte von Händlern genannt. Ich freue mich über diese Anmerkung, da hier ein sinnvoller Spielraum geschaffen wird und wir von den vielen Kundenbefragungen/-belästigungen weg kommen.

Kapitel 8.2.2 – Internes Audit
Für die Anleitung interner Audits wird auf die ISO 19011 verwiesen (vorher 10011- 1 bis 3).

Kapitel 8.3 – Lenkung fehlerhafter Produkte
Es müssen (abhängig vom Gefährdungspotenzial) Maßnahmen ergriffen werden, wenn ein fehlerhaftes Produkt entdeckt wird, nachdem es bereits ausgeliefert wurde. Hier kommen Themen wie Chargendokumentation und Rückrufaktionen / Notfallpläne auf den Tisch.

Fazit

Ich habe mir von dem Neuentwurf mehr versprochen. Viele der Neuerungen sind insofern „praxisnah“, da die meisten Unternehmen diese bereits umsetzen. Letztendlich entscheidet die Leitung einer Organisation, was mit dem Managementsystem erreicht werden soll. Dabei sollten die Themen der Norm eine Selbstverständlichkeit sein. Immerhin verdienen sich nun die Normenverlage und Musterhandbuchautoren wieder eine goldene Nase.